BGH: Bezahlte Artikel sind „Anzeige“ – Pressearbeit wird wichtiger
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Medienurteil für Klarheit gesorgt. Verlage müssen von einem Unternehmen bezahlte Artikel deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen. „sponsored by“ reicht nicht. Damit wird die scharfe Trennung zwischen redaktionell recherchierten Artikeln und bezahlten Inhalten gestärkt. Das Urteil hat große Bedeutung über den entschiedenen Einzelfall hinaus.